Herzlich willkommen !




Nähere Infos zur
.Heislschiffregatta am Attersee 2024

 

Veranstalter: SC St.Georgen an der Gusen

Termin: 31. August 2024

Start: 31. August 2024, 09:00 in Attersee am Attersee

Wertung: eine Wettfahrt nach Yardstick

 

Meldeschluss: 17. August 2024

 

Meldegebühr:         € 30, - pro Schiff

                                 € 20,- pro Crewmitglied      

 

Inkludierte Leistungen:

·      Regattaleitung

·      Kühle Getränke bei Regattabesprechung

·      Clubflagge des Segelclubs St. Georgen an der Gusen pro Schiff

·      Essen + 2 Getränke pro Person bei Siegerehrung

 

Diese Regatta ist eine rein vom SC Segelclub St. Georgen an der Gusen organisierte Regatta und ist kein Teil einer Regattaserie oder steht in keiner Verbindung mit anderen Clubregatten.

 

Regattabesprechung:

 

Die Regattabesprechung mit allen Infos (Kurs usw.) findet am 30. August 2024 ab 18:00 beim Pavillon (Schiffsanlegestelle) in Nussdorf statt.

 

Teilnahmeberechtigung:

 

Es sind alle Ein- und Mehrrumpfboote teilnahmeberechtigt, die eine Yardstick von 98 nicht unterschreiten. Die Yardstick wird aus der Liste des OeSV entnommen. Sollte ein Schiff nicht in der Yardstickliste stehen, so wird seitens SC St.Georgen an der Gusen eine entsprechende Yardstick anhand von Vorbildern (Schiffsgewicht, Segelfläche usw.) ermittelt.

Die Schiffe müssen gegen Haftpflichtschäden versichert sein.

Ein Schiff ist nur teilnahmebedingt, wenn alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss unterschrieben haben.

 

Meldung:

 

Anmeldung per E-Mail: segelclub.stg@gmail.com

 

Bitte folgende Daten bei Anmeldung bekannt geben:

·      Bootstyp

·      Name Steuermann

·      Name Crewmitglieder

·      Tiefgang/Kielart

·      Falt- oder Festpropeller

·      Bugschraube ja/nein

(Ob mit Spinnaker, Gennaker o.ä. gesegelt wird, ist beim der Regattabesprechung anzugeben)

 

Bei Anmeldung bitten wir die Meldegebühr (€ 30, - / Schiff , € 20, - / Crewmitglied) auf folgendes Konto einzubezahlen:

Kontoinhaber: Lukas Palmetshofer

IBAN: AT46 1860 0000 1070 8998

Verwendungszweck: „Heislschiffregatta“

 

Sturmwarnung

 

Sollte es zu einer Sturmwarnung oder zu sonstigen sicherheitsrelevanten Gefährdungen kommen, so wird die Regatta abgesagt.

 

Wertung

 

Die Wettfahrt wird nach den Yardstickregeln des OeSV gewertet, ergänzend mit den Regeln des SC St. Georgen an der Gusen (d.h. wenn ohne Spinnaker, Gennaker, Code Zero usw. gesegelt wird, bekommt man +2 Yardstickpunkte, Festpropeller +1 Yardstickpunkt, Hubkiel +2 Yardstickpunkte, Flachkiel + 2 Yardstickpunkte, Bugschraube + 1 Yardstickpunkt)

 

Preise

 

1.    Platz: Pokal + € 100,- Das Attersee Gutschein

2.    Platz: Pokal + € 60,- Grafengut Gutschein

3.    Platz: Pokal + € 40,- Das Klimt Gutschein

4.    – xx Platz: Urkunden

 

Siegerehrung

 

Die Siegerehrung findet am 31. August um 19:00 im Lokal „Seestern“ in Nussdorf statt.

 

 

Bei weiteren Fragen bitte um Kontaktaufnahme

 

+43 660 / 5161379

segelclub.stg@gmail.com

 

 

 

 

 

Im Namen des SC St. Georgen an der Gusen freuen uns auf eine faire und spannende Regatta.

Haftung, Bilder, Daten

Allgemeines

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden, welcher Art und Ursache auch immer zu Wasser und zu Land beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden - aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden, falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.

 

Aufnahmen in Bild und Ton 

Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

 

Minderjährige

Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Person abzugeben.

 

Sonstiges

Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für Attersee am Attersee örtlich und sachlich zuständige Gericht. 



jeden Freitag Clubabend ab 20:00 Uhr

Clublokal-Linzerstr. 2a (neben Gasthaus Marktstub´n) A-4222 St. Georgen/G.

Für den Anfahrtsweg zum Clublocal -  bitte hier klicken

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